Lizenzvertrag der CLT Sprachtechnologie Saarbrücken GmbH

 

HINWEIS FÜR DEN ANWENDER: BITTE LESEN SIE DEN FOLGENDEN VERTRAG SORGFÄLTIG DURCH: MIT DER BENUTZUNG DER DIESEM VERTRAG BEIGEFÜGTEN SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH AN DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES GEBUNDEN.

 

Hinweis: Diese Anwendung ist durch Urheberrecht und internationale Vereinbarungen geschützt. Unberechtigte Reproduktionen oder nicht autorisierter Vertrieb dieser Anwendung oder einer ihrer Komponenten wird gerichtlich verfolgt und kann zu erheblichen Strafen führen.

 

 

§ 1 Einräumung einer Lizenz

 

DialogOS als graphische Entwicklungsumgebung wurde für die Unterstützung des Anwenders bei der Modellierung von natürlichsprachlichen Dialogsystemen entwickelt. Gerade für die Verarbeitung natürlicher Sprache ist jedoch darauf hinzuweisen, dass hieraus resultierende Software – wie z.B. DialogOS – auf Grund der Komplexität und Dynamik der menschlichen Sprache nach heutigem Kenntnisstand niemals diese Sprache als solche völlig erfassen und deshalb den erfassten Teil dieser Sprache nicht 100% fehlerfrei bearbeiten kann. Auch DialogOS kann daher die individuelle Kontrolle durch Menschenhand nur erleichtern, nicht jedoch vollständig ersetzen. Anwendungen außerhalb von gesicherten Experimentalumgebungen, insbesondere solche bei denen Menschen mit der technischen Anwendung in Berührung kommen können, bedürfen deshalb besonderer Vorkehrungen der Überwachung und der Einhaltung nationaler rechtlicher Bestimmungen, d.h. insbesondere der Zulassung zuständiger Stellen, wie beispielsweise dem TÜV, für das in den Verkehr bringen. Dasgleiche gilt für die Beachtung der Verwendungsbestimmungen anderer Hersteller hinsichtlich ihrer Produkte und deren Verwendungszwecke sowie die damit geltenden Nutzungsbedingungen, die unbedingt zu beachten sind.

 

CLT gibt Ihnen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software auf einem Arbeitsplatz zu installieren. Die Lizenz für den Gebrauch der Software ist an das Einverständnis des Bestellers mit allen Bestimmungen dieses Vertrages, insbesondere die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung gebunden. Der Besteller verpflichtet sich, die Software nur gemäß dieser Lizenz, wenn notwendig, in eine maschinenlesbare oder gedruckte Form zu kopieren. Die Software ist durch das deutsche Urhebergesetz sowie internationale Verträge geschützt. Der Besteller erkennt an, dass ihm kein Recht auf das geistige Eigentum an der Software übertragen wird. Der Besteller erkennt weiterhin an, dass außer den in diesem Vertrag ausschließlich angegebenen Rechten keinerlei Rechte an der Software erworben werden. Der Besteller verpflichtet sich, keinerlei Versuche zu unternehmen, die Software oder Teile der Software zu dekompilieren, zu modifizieren, zu übertragen oder zu disassemblieren.

An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

 

§ 2 Gewährleistung

 

CLT weist ausdrücklich darauf hin, dass nach heutigem Stand der Technik die Erstellung fehlerfreier und absolut bedienungssicherer Software insbesondere im Bereich der Verarbeitung natürlicher Sprache nicht möglich ist. Der Leistungsumfang der CLT-Software-Produkte soll durch Updates in Zukunft erweitert werden. Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben oder Erweiterungen, Verbesserungen, Patches etc. der CLT aufspielen, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben. Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus den aktuellen Produktbeschreibungen und Handbüchern. Der Benutzer wird hiermit ausdrücklich angewiesen vollautomatische Funktionen manuell zu überprüfen und sich mit Hilfe der Email-Hotline über Regelabweichungen, Fehler, allgemeine Hilfen beim Softwareeinsatz in einen optimalen Kenntnisstand über den Einsatz der CLT-Produkte zu versetzen.

Die Gewährleistung besteht nur, soweit der unveränderte aktuelle Programmstand eingesetzt wird.

Ist der Besteller kein Verbraucher setzen die Gewährleistungsrechte voraus, dass dieser seinen nach §§ 377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beanstandungen über offenkundige Mängel, die nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden, können nicht berücksichtigt werden. Mängel, die bei Lieferung nicht offenkundig und trotz Erfüllung der Obliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB nicht zu erkennen waren, müssen zur Wahrung der Gewährleistungsrechte ebenfalls spätestens 2 Wochen nach Kenntnisnahme schriftlich geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern beträgt 12 Monate nach Gefahrübergang. Wir haben das Recht, uns an Ort und Stelle von der Berechtigung der Beanstandungen zu überzeugen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Software vorliegt, sind wir im kaufmännischen Verkehr nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung, Ersatzlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware oder Minderung des Kaufpreises berechtigt. Bei Softwarefehlern besteht die Gewährleistung von CLT darin, dem Besteller den Fehler zu beheben oder dem Besteller zu helfen, den Fehler zu vermeiden oder ihn zu umgehen. Sind wir zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen und Nachfristsetzung hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere Zustimmung nicht angenommen. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrügen nicht rechtzeitig erfolgt oder nicht ausreichend klar gewesen sind. Im Falle einer Beendigung dieses Vertrages gleich aus welchem Grund haben Sie die Software nebst sämtlichen Kopien zu vernichten und auf entsprechende Anfrage von CLT dies nachzuweisen.

 

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.

Soweit der Besteller aus Verschulden der CLT oder aus sonstigen Gründen von der CLT Schadensersatz fordert, ist die Haftung der CLT unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatz des Bestellers beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung) und außer in den Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Rechtsgrundlage des Rechtsanspruchs ist.

Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust von Einsparungen, Verlust von Daten und Software oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Wir haften des Weiteren nicht für Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die Ergebnisse der Nutzung von Software, insbesondere nicht für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit derartiger Ergebnisse, die Einbindung unserer Software in bestimmte Hard- oder Softwareumgebungen sowie Kompatibilität, selbst wenn der Kunde auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen hat.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Beschränkung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind. Keine Bestimmung dieses Vertrages betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Rechte, die gesetzlich unabdingbar sind, insbesondere auch Bestimmungen über den Konsumgüterkauf der EU. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 3 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

 

Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle aus dem Vertragverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Saarbrücken. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis soll deutsches Recht Anwendung finden. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf-CISG) wird ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen der Verkäuferin und dem Besteller abgeschlossenen Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen im übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen Vorschrift ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall, dass der Vertrag Lücken aufweist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der im übrigen getroffenen Vereinbarungen nicht. Der Besteller erklärt sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.